Lost Mary Tappo – Duopack POD – Blueberry Sour Raspberry

Ursprünglicher Preis war: 8,90 €Aktueller Preis ist: 6,90 €.

inkl. 19% MwSt.
(34,50  / 10 ml)
zzgl. Versand

Blueberry Sour Raspberry-Geschmack: Eine aufregende Mischung aus süßen Blaubeeren und säuerlichen Himbeeren – für einen fruchtig-sauren Genuss bei jedem Zug.
Nikotingehalt von 2 mg/ml: Mild und angenehm, ideal für ein entspanntes Dampferlebnis.
600 Züge pro Pod: Langanhaltender Geschmack und Genuss, ohne Nachfüllen – perfekt für unterwegs.
Kompakt und tragbar: Passt problemlos in jede Hosentasche – immer griffbereit für den erfrischenden Kick!

Availability: Nicht vorrätig Artikelnummer: LMT02009 Kategorie: Marke:

Beschreibung

Vaping Technologie: Elfbar LOST MARY TAPPO

Die neue Innovation kommt mit dem Lost Mary Tappo System. Es ist der Nachfolger des beliebten Lost Mary BM600 Einweg E-Zigarette. Natürlich setzt ELFBAR auch bei der Lost Mary Version auf Nachhaltigkeit und launchen damit LOST MARY TAPPO, die sich ebenfalls im Markt etabliert haben. Starje Akkuleistung, dichter Dampf und intensiver Geschmack – ELFBAR weiß, was Dampfer sich wünschen.

Wie funktioniert LOST MARRY TAPPO?

Die LOST MARRY TAPPO Pods funktionieren einfach: POD und AKKUTRÄGER zusammenführen und schon ist das Gerät dampfbereit. Einmal anziehen und schon ist das LOST MARY TAPPO System aktiviert, ohne jegliche Einstellungen, umständliches befüllen oder auch Knopfdrücke – Dampfen besonders bequem.

Für jeden Geschmackstypen was dabei

Alle LOST MARY TAPPO Pods sind mit den hochwertigen Liquids des Hauses ELFBAR vorbefüllt. Jeder Pod ist mit 2ml Liquid gefüllt und bietet eine Reichweite von bis zu 600 Zügen mit einem gleichbleibendem Geschmackserlebnis. Mit 14 verschiedenen Geschmackssorten können dafür ihren Favoriten für sich entdecken. Der einfache Pod wechsel macht das LOST MARY TAPPO System ideal für Anfänger wie auch für Umsteiger.

Optimale Nikotinstärke

Mit einem Nikotingehalt von 20mg/ml bieten die LOST MARY TAPPO Pods eine optimale dtärke um den Nikotinbedarf zu decken. Durch die Verwendung von Nikotinsalz wird das Kratzen im Hals reduziert, was es angenehmer für Nutzer macht. Die Nikotinaufnahme lässt sich durch das eigene Zugverhalten individuell steuern – einfach durch das eigene Zugverhalten. So kann jeder für sich individuell bestimmen mit welcher Intensität er dampfen möchte.

Stabile Leistung durch Mesh Coil Technologie

Die LOST MARY TAPPO Akkuträger sind mit einem hochwertigen QUAQ Mesh-Coil ausgestattet, genau wie auch in vielen anderen Produkten aus dem Hause ELFBAR. Der Mesh-Coil besitzt einen Widerstand von 1,1 Ohm und ist aus einer Edelstahllegierung gefertigt. Dieser Coil hat eine spezielle Bauweise, die für eine konstante, und intensive Dampfleistung sorgt wo auch der Geschmack nichg verfliegt.

Schafft die LOST MARY TAPPO einen ganzen Tag ohne Aufladen?

Der LOST MARY TAPPO Akkuträger kommt mit einem 750 mAh starken Akku. Der Leistungsstärkste den ELFBAR jemals in einem POD System verwendet hat. Damit muss sich kein Dampfer sorgen machen, dass er über den Tag verteilt zu knapp kommt. Falls der Akku aber mal leer gehen sollte, lässt er sich dank des USB-C Ports schnell und unkompliziert wieder aufladen.

Schützen POD-Systeme die Umwelt?

Mit dem LOST MARY TAPPO System entscheidet jeder Dampfer sich für eine umweltfreundlicher Alternative zu den Einweg E-Zigaretten. Denn muss lediglich beim Entsorgen nur der Pod gewechselt werden und nicht der Gesamte Akkuträger. Allein das schon reduziert den Müll und schont unsere Umwelt. Einen Wirtschaftlichen Vorteil gibt es ebenfalls. Auf lange Sicht spart man Geld, da der LOST MARY TAPPO Akkuträger immer wieder verwendet wird. Statt immer wieder neue Einwegprodukte zu kaufen, sollten Dampfer auf Pod Systeme umsteigen. Wer also Ausschau nach nachhaltigeren Produkten mit starker Leistung hält, kommt mit dem LOST MARY TAPPO System nicht zu kurz. Von Uns: Klare Kaufempfehlung!

Wichtige Merkmale

Züge 600 Züge
Nikotingehalt
20mg/ml
Größe 104mm(H) x 16mm(B)
Gewicht 28g
H301: Giftig bei Verschlucken.
P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P302+P352: Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen.
P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P361+P364: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt / Behälter einer anerkannten Sonderabfallentsorgung zuführen.

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Jugenschutz

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol und die Abgabe von Filmen und Computerspielen - zum Beispiel den Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt.

Im Folgenden werden wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes erläutert.

Alkohol und Tabak

In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt: Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Automaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen durch unter 18-Jährige nicht möglich ist. Kindern und Jugendlichen dürfen im Versandhandel keine Tabakwaren oder andere nikotinhaltigen Erzeugnisse und deren Behältnisse angeboten noch im Wege des Versandhandels abgegeben werden. Diese Verbote gelten nicht nur für nikotinhaltige, sondern auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.

Alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt (auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden und deren Verzehr darf unter 16-Jährigen nicht gestattet werden. Die Abgabe von anderen alkoholischen Getränken wie Schnaps, Likör, Grappa, Wodka, Alkopops, Mixgetränke wie Cola/Rum oder alkoholhaltige Lebensmittel wie Weinbrandbohnen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.

Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.

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