RandM Tornado Nicsalt Liquid 10ml – Mango on Ice – 20mg/ml

Ursprünglicher Preis war: 8,90 €Aktueller Preis ist: 6,50 €.

inkl. 19% MwSt.
(65,00  / 100 ml)
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Mango on Ice-Geschmack: Der exotische, süße Geschmack reifer Mangos, kombiniert mit einem erfrischenden eisigen Kick – für ein tropisches und kühlendes Dampferlebnis.
Nikotingehalt von 2 mg/ml: Eine angenehme Dosis Nikotin für ein entspanntes Dampfen mit intensivem Geschmack.
Inhalt 10 ml: Bietet 10 ml tropischen Mango-Genuss mit einem frischen Eis-Touch, der lange anhält.
Kompakt und tragbar: Passt mühelos in jede Hosentasche – perfekt für unterwegs und jederzeit für ein erfrischendes Dampfen bereit!

Geschmack (RANDM TORNADO LIQ 20MG)
Availability: Nicht vorrätig Artikelnummer: RAM02013 Kategorie: Marke:

Beschreibung

Das RandM Liquid ist ein hochwertiges E-Liquid, das speziell entwickelt wurde, um Dampfern ein außergewöhnliches Geschmackserlebnis zu bieten. Mit einer breiten Palette an sorgfältig abgestimmten Geschmacksrichtungen bietet RandM Liquid für jeden Geschmack die passende Option. Ob fruchtig, süß oder erfrischend – die vielfältige Auswahl sorgt für ein abwechslungsreiches und genussvolles Dampferlebnis.

Das RandM Liquid ist in zwei Nikotinstärken erhältlich, um den individuellen Vorlieben der Nutzer gerecht zu werden: 1 mg und 2 mg Nikotin. Diese Optionen ermöglichen sowohl Einsteigern als auch erfahrenen Dampfern die Wahl der für sie passenden Intensität.

Jede Flasche enthält 10 ml Liquid, was eine langanhaltende und ergiebige Nutzung garantiert. Das RandM Liquid überzeugt durch seine hochwertige Zusammensetzung und sorgt für eine sanfte und geschmackvolle Dampfwolke bei jeder Nutzung. Perfekt für alle, die nach einem erstklassigen E-Liquid suchen, das Genuss und Qualität vereint.

Wichtige Merkmale

Züge 600 Züge
Nikotingehalt
20mg/ml
Größe 104mm(H) x 16mm(B)
Gewicht 28g
H301: Giftig bei Verschlucken.
P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P302+P352: Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen.
P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P361+P364: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt / Behälter einer anerkannten Sonderabfallentsorgung zuführen.

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Jugenschutz

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol und die Abgabe von Filmen und Computerspielen - zum Beispiel den Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt.

Im Folgenden werden wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes erläutert.

Alkohol und Tabak

In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt: Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Automaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen durch unter 18-Jährige nicht möglich ist. Kindern und Jugendlichen dürfen im Versandhandel keine Tabakwaren oder andere nikotinhaltigen Erzeugnisse und deren Behältnisse angeboten noch im Wege des Versandhandels abgegeben werden. Diese Verbote gelten nicht nur für nikotinhaltige, sondern auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.

Alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt (auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden und deren Verzehr darf unter 16-Jährigen nicht gestattet werden. Die Abgabe von anderen alkoholischen Getränken wie Schnaps, Likör, Grappa, Wodka, Alkopops, Mixgetränke wie Cola/Rum oder alkoholhaltige Lebensmittel wie Weinbrandbohnen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.

Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.

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