Elfa Pods Nikotinfrei by Elf Bar – Apple Peach

Ursprünglicher Preis war: 11,00 €Aktueller Preis ist: 7,49 €.

inkl. 19% MwSt.
(374,50  / 100 ml)
zzgl. Versand

Apple Peach-Geschmack (nikotinfrei): Eine fruchtige Mischung aus saftigen Äpfeln und süßen Pfirsichen – für ein erfrischendes Dampferlebnis ohne Nikotin.
Nikotinfreie Formel: Genieß den fruchtigen Geschmack ganz ohne Nikotin.
600 Züge pro Pod: Langanhaltender Genuss ohne Nachfüllen – perfekt für unterwegs.
Kompakt und tragbar: Passt problemlos in jede Hosentasche – immer griffbereit für den fruchtigen Genuss!

Availability: Vorrätig Artikelnummer: ELF02008 Kategorie: Marke:

Beschreibung

Innovative Vaping-Technologie: Elfbar ELFA Podsystem

Mit dem ELFA-Akkuträger bringt die Marke Elfbar eine revolutionäre Innovation in die Vapingszene. Die Kombination aus dem wiederverwendbarem ELFA-Akkuträger und den passenden ELFA Pods hat sich schnell als Marktführer für Mehrweg-Vapes etabliert. Dank eines durchdachten Designs und höchster Qualitätsstandards setzt Elfbar neue Maßstäbe. Das Unternehmen versteht genau, was Dampfer wollen: eine starke Akkuleistung, dichten Dampf und intensiven Geschmack – ermöglicht durch den integrierten Mesh Coil.

Jetzt Neu Elfbar ELFA PODS auch nikotinfrei

Wer auf Nikotin verzichten möchte, jedoch weiterhin die Geschmäcker von den ELFA Pods schmecken will ist mit der Nikotinfreien Variante bestens gedeckt. Für Umsteiger optimal, um den Nikotinverbrauch zu senken. Genauso aber auch für Anfänger, die das Nikotin nicht vertragen oder auch Dampfer, die ohnehin ohne Nikotin rauchen.

Nikotinfreien Sorten

Das sind die ELFA Pods Nikotinfreien Sorten

Watermelon

Tropical Fruit

Peach Ice

Mix Berries

Kiwi Passion Fruit

Cherry

Blueberry

Apple Peach

Die vorbefüllten ELFA Pods machen das Dampfen unkompliziert. Mit 2ml Liquid pro Pod und einer Reicheweite von bis zu 600 Zügen bieten sie ein langanhaltendes Geschmackserlebnis. In der oben genannten Geschmacksvielfalt ist für jeden Dampfer der ideale Geschmack dabei.

QUAQ Mesh Coil für den besten Geschmack

Die ELFA Pods in der Nikotinfreien variante werden ebenfalls mit dem Akkuträger der ELFA Systems genutzt. Der integrierte neue QUAQ Mesh Coil mit einem Widerstand von 1,1 bis 1,4 Ohm sorgt für einen konstanten, intensiven Geschmack und eine gleichbleibende Dampfleistung. Super geeignet für alle Dampfer, die Wert auf Geschmack legen und auf Nikotin verzichten wollen.

Leistungsstarker Akku für langanhaltenden Dampfgenuss

Der ELFBAR Akkuträger ist mit einem leistungsstarken 500 mAh Akku ausgestattet, der für langanhaltenden Dampfgenuss sorgt. Wenn der Akku doch mal leer ist, lässt er sich Dank des USB-C Ports blitzschnell und unkompliziert wieder aufladen. So bist du im Handumdrehen bereit für die nächste Runde mit deinem ELFA System.

Nachhaltiges Dampfen: Wiederverwendbares Pod System für weniger Abfall

Mit den Elfbar ELFA PODS Nikotinfrei und dem ELFA Akkuträger entscheidest du dich für eine umweltfreundlichere Alternative zu Einweg E-Zigaretten. Statt das gesamte Gerät zu entsorgen, wechselst du einfach nur die Pods – das reduziert Müll und schont die Umwelt. Gleichzeitig ist dieses System nicht nur nachhaltiger, sondern auch wirtschaftlicher: Da der ELFA Akkuträger immer wieder verwendet wird, sparst du auf lange

Die Nikotinfrei Pods haben zu dem den Vorteil das Dampfer genüsslich rauchen können, ohne sich Gedanken zu machen, dass eine Nikotinsucht entsteht.

Zumal bieten die Nikotinfreien ELFA Pods eine weniger schädliche Alternative zum herkömmlichen Rauchen. Sie sind zum Vorteil für alle, die ihren Nikotinkonsum reduzieren oder komplett auf Nikotin verzichten wollen. Ein weiter Punkt der für die Nikotinfreien Pods spricht ist, das keine Suchtgefahr besteht. Prinzipiell gelten Nikotinfreie Liquids in den Pods als weniger schädlich als herkömmliche Pods mit Nikotin. Für Dampfer die die mit dem Rauchen aufhören wollen, können nikotinfreie Pods eine gute Alternative sein, um das Bedürfnis des Rauchen zu stillen ohne Nikotin zu konsumieren.

Wichtige Merkmale

Züge 600 Züge
Nikotingehalt
20mg/ml
Größe 104mm(H) x 16mm(B)
Gewicht 28g
H301: Giftig bei Verschlucken.
P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P302+P352: Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen.
P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P361+P364: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt / Behälter einer anerkannten Sonderabfallentsorgung zuführen.

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Jugenschutz

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol und die Abgabe von Filmen und Computerspielen - zum Beispiel den Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt.

Im Folgenden werden wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes erläutert.

Alkohol und Tabak

In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt: Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Automaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen durch unter 18-Jährige nicht möglich ist. Kindern und Jugendlichen dürfen im Versandhandel keine Tabakwaren oder andere nikotinhaltigen Erzeugnisse und deren Behältnisse angeboten noch im Wege des Versandhandels abgegeben werden. Diese Verbote gelten nicht nur für nikotinhaltige, sondern auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.

Alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt (auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden und deren Verzehr darf unter 16-Jährigen nicht gestattet werden. Die Abgabe von anderen alkoholischen Getränken wie Schnaps, Likör, Grappa, Wodka, Alkopops, Mixgetränke wie Cola/Rum oder alkoholhaltige Lebensmittel wie Weinbrandbohnen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.

Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.

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