Lost Mary Tappo – Basisgerät – Blue Green

Ursprünglicher Preis war: 9,90 €Aktueller Preis ist: 5,90 €.

inkl. 19% MwSt.
(29,50  / 10 ml)
zzgl. Versand

Farbe Blue Green: Eine auffällige und erfrischende Farbkombination aus Blau und Grün, die für einen modernen, dynamischen Look sorgt.
Austauschbare Liquid-Pods: Einfach und bequem – genießen Sie jederzeit unterschiedliche Geschmacksrichtungen.
750 mAh Batterie: Noch leistungsstärker und zuverlässiger für extra langen Dampfgenuss.
Kompakt und praktisch: Passt mühelos in jede Hosentasche – perfekt für unterwegs und jederzeit einsatzbereit.

Farbe( LOST MARY TAPPO BASISGERÄT)
Availability: Nicht vorrätig Artikelnummer: LMT01004 Kategorie: Marke:

Beschreibung

Lost Mary Tappo Basisgerät: Kompakt, leistungsstark und stilvoll

Entdecke das Lost Mary Tappo Basisgerät – die ideale Wahl für ein einfaches und leistungsstarkes Vaping-Erlebnis! Wenn Du ein zuverlässiges und gut designtes Gerät suchst, das Dich den ganzen Tag begleitet, dann ist dieses Basisgerät genau das, was Du brauchst.

Für den Betrieb des Lost Mary Tappo Basisgeräts sind die Lost Mary Tappo Pods oder ELFA Pods erforderlich, die perfekt auf das Gerät abgestimmt sind.

Das Lost Mary Tappo Basisgerät kombiniert modernes Design mit herausragender Funktionalität. Mit einem 750-mAh-Akku ausgestattet, sorgt es für langanhaltenden Genuss, sodass Du Dein Dampferlebnis ohne häufiges Aufladen genießen kannst. Der USB-Typ-C-Anschluss ermöglicht ein schnelles und bequemes Aufladen – einfach anschließen und im Handumdrehen wieder einsatzbereit.

Dank seiner kompakten Größe ist das Gerät ideal für unterwegs. Das robuste Aluminiumgehäuse schützt es vor Stößen und Kratzern und verleiht ihm gleichzeitig eine elegante und moderne Optik. Wähle aus vier attraktiven Farben und passe das Gerät an Deinen persönlichen Stil an.

Die LED-Anzeige informiert Dich jederzeit über den Akkustand:

  • Grün: 50–100 %
  • Blau: 20–49 %
  • Rot: Weniger als 20 %

So behältst Du immer den Überblick und kannst Dein Vaping-Erlebnis ohne Unterbrechungen genießen. Das Lost Mary Tappo Basisgerät ist die perfekte Wahl für Dampfer, die sowohl Wert auf Leistung als auch auf Design legen.

Wichtige Merkmale

Züge 600 Züge
Nikotingehalt
20mg/ml
Größe 104mm(H) x 16mm(B)
Gewicht 28g
H301: Giftig bei Verschlucken.
P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P302+P352: Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen.
P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P361+P364: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt / Behälter einer anerkannten Sonderabfallentsorgung zuführen.

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Jugenschutz

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol und die Abgabe von Filmen und Computerspielen - zum Beispiel den Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt.

Im Folgenden werden wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes erläutert.

Alkohol und Tabak

In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt: Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Automaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen durch unter 18-Jährige nicht möglich ist. Kindern und Jugendlichen dürfen im Versandhandel keine Tabakwaren oder andere nikotinhaltigen Erzeugnisse und deren Behältnisse angeboten noch im Wege des Versandhandels abgegeben werden. Diese Verbote gelten nicht nur für nikotinhaltige, sondern auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.

Alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt (auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden und deren Verzehr darf unter 16-Jährigen nicht gestattet werden. Die Abgabe von anderen alkoholischen Getränken wie Schnaps, Likör, Grappa, Wodka, Alkopops, Mixgetränke wie Cola/Rum oder alkoholhaltige Lebensmittel wie Weinbrandbohnen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.

Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.

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