La Fume Aurora – Pod – Strawberry Ice

Ursprünglicher Preis war: 6,90 €Aktueller Preis ist: 3,90 €.

inkl. 19% MwSt.
(19,50  / 10 ml)
zzgl. Versand

Strawberry Ice-Geschmack: Eine erfrischende Mischung aus süßen Erdbeeren und einem kühlen Hauch von Eis – für ein belebendes und fruchtig-frisches Dampferlebnis bei jedem Zug.
Nikotingehalt von 2 mg/ml: Mild und angenehm, ideal für ein entspanntes Dampferlebnis.
600 Züge pro Pod: Langanhaltender Geschmack und Genuss, ohne Nachfüllen – perfekt für unterwegs.
Kompakt und tragbar: Passt problemlos in jede Hosentasche – immer griffbereit für die eisige Frische!

Geschmack (LA FUME AURORA PODS)
Availability: Vorrätig Artikelnummer: LAF01007 Kategorie:

Beschreibung

Das La Fume Aurora Podsystem: Stilvolle Innovation für anspruchsvolle Dampfer

Das La Fume Aurora Podsystem vereint modernste Technologie mit einem eleganten Design und setzt neue Maßstäbe für ein einzigartiges Dampferlebnis. Mit seinen sechs beeindruckenden Farboptionen und einem hochwertigen Metallgehäuse bietet es nicht nur außergewöhnliche Robustheit, sondern auch ein stilvolles Erscheinungsbild.

Der leistungsstarke 600-mAh-Akku sorgt für langanhaltenden Genuss, während die innovative, diamantenförmige LED-Anzeige dem Gerät eine exklusive Note verleiht. Dank des umweltfreundlichen Designs kann der Akku über USB-C schnell und unkompliziert aufgeladen werden – ein Beitrag zur Reduzierung von Abfall und für nachhaltigen Genuss.

Die Pods des Aurora-Systems überzeugen durch ihre Vielseitigkeit: Zehn köstliche Geschmacksrichtungen stehen zur Auswahl und decken eine breite Palette an Vorlieben ab. Das weiche Silikon-Mundstück sorgt für Komfort bei jedem Zug. Mit einer Füllmenge von 2 ml Liquid und einem praktischen Magnetverschluss sind die Pods benutzerfreundlich und im Handumdrehen austauschbar.

Innovation trifft auf Komfort und Stil: Das La Fume Aurora Podsystem ist die perfekte Wahl für Dampfer, die höchsten Wert auf Qualität, Design und Geschmack legen. Tauchen Sie ein in die Vielfalt der Aromen und genießen Sie jeden Moment mit diesem einzigartigen Gerät.

Wichtige Merkmale

Züge 600 Züge
Nikotingehalt
20mg/ml
Größe 104mm(H) x 16mm(B)
Gewicht 28g
H301: Giftig bei Verschlucken.
P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P302+P352: Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen.
P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P361+P364: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt / Behälter einer anerkannten Sonderabfallentsorgung zuführen.

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Jugenschutz

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol und die Abgabe von Filmen und Computerspielen - zum Beispiel den Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt.

Im Folgenden werden wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes erläutert.

Alkohol und Tabak

In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt: Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Automaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen durch unter 18-Jährige nicht möglich ist. Kindern und Jugendlichen dürfen im Versandhandel keine Tabakwaren oder andere nikotinhaltigen Erzeugnisse und deren Behältnisse angeboten noch im Wege des Versandhandels abgegeben werden. Diese Verbote gelten nicht nur für nikotinhaltige, sondern auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.

Alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt (auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden und deren Verzehr darf unter 16-Jährigen nicht gestattet werden. Die Abgabe von anderen alkoholischen Getränken wie Schnaps, Likör, Grappa, Wodka, Alkopops, Mixgetränke wie Cola/Rum oder alkoholhaltige Lebensmittel wie Weinbrandbohnen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.

Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.

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