La Fume Aurora – Basisgerät – Space Pink

Ursprünglicher Preis war: 8,90 €Aktueller Preis ist: 5,90 €.

inkl. 19% MwSt.
(29,50  / 10 ml)
zzgl. Versand

Farbe Space Pink – ein auffälliger, stilvoller Farbton mit femininer Eleganz.
Austauschbare Liquid-Pods – einfaches Wechseln für abwechslungsreiche Geschmacksrichtungen.
600 mAh Batterie – sorgt für langanhaltenden Dampfgenuss.
Passt in jede Hosentasche – kompakt und praktisch, ideal für unterwegs.

Farbe (LA FUME AURORA - BASISGERÄT)
Availability: Vorrätig Artikelnummer: LAF02005 Kategorie: Marke:

Beschreibung

Das La Fume Aurora Basisgerät: Stilvolles Design trifft leistungsstarke Technologie

Das La Fume Aurora Basisgerät definiert die Standards im Bereich des Vapens neu. Mit seinem eleganten Metallic-Finish und der modernen, markanten eckigen Form verbindet es Technik mit Ästhetik und wird zum modischen Accessoire für jeden Dampfer. Der leistungsstarke 600 mAh Akku sorgt für ausdauernde Dampfsessions, sodass häufiges Aufladen der Vergangenheit angehört. Dank des integrierten USB-C-Anschlusses ist das Gerät im Handumdrehen wieder einsatzbereit.

Das Aurora Basisgerät wurde speziell für die Verwendung mit den La Fume Aurora Prefilled Pods entwickelt, die perfekt in das Design integriert werden können. Die einfache Handhabung mit Zugautomatik macht das Dampfen besonders unkompliziert: kein Knopfdruck, keine Einstellungen – einfach den Pod einsetzen und loslegen. Die innovative Funktion, das Gerät durch dreimaliges Herausziehen des Pods ein- und auszuschalten, macht die Bedienung intuitiv und benutzerfreundlich.

Für anspruchsvolle Vape-Liebhaber ist das La Fume Aurora Basisgerät die ideale Wahl. Es liefert zuverlässige Leistung, beeindruckende Dampfentwicklung und intensiven Geschmack bei jedem Zug. Die exklusive Kompatibilität mit den speziell entworfenen Aurora Pods garantiert ein Premium-Dampferlebnis, das Design, Qualität und Funktionalität vereint. Entscheide dich für das La Fume Aurora Basisgerät und genieße Vapingenuss auf höchstem Niveau!

Wichtige Merkmale

Züge 600 Züge
Nikotingehalt
20mg/ml
Größe 104mm(H) x 16mm(B)
Gewicht 28g
H301: Giftig bei Verschlucken.
P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P302+P352: Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen.
P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P361+P364: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt / Behälter einer anerkannten Sonderabfallentsorgung zuführen.

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Jugenschutz

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol und die Abgabe von Filmen und Computerspielen - zum Beispiel den Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt.

Im Folgenden werden wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes erläutert.

Alkohol und Tabak

In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt: Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Automaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen durch unter 18-Jährige nicht möglich ist. Kindern und Jugendlichen dürfen im Versandhandel keine Tabakwaren oder andere nikotinhaltigen Erzeugnisse und deren Behältnisse angeboten noch im Wege des Versandhandels abgegeben werden. Diese Verbote gelten nicht nur für nikotinhaltige, sondern auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.

Alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt (auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden und deren Verzehr darf unter 16-Jährigen nicht gestattet werden. Die Abgabe von anderen alkoholischen Getränken wie Schnaps, Likör, Grappa, Wodka, Alkopops, Mixgetränke wie Cola/Rum oder alkoholhaltige Lebensmittel wie Weinbrandbohnen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.

Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.

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