IVG Air Pod – Strawberry Edition

Ursprünglicher Preis war: 9,90 €Aktueller Preis ist: 6,90 €.

inkl. 19% MwSt.
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Nikotingehalt: 20 mg/ml
Geschmack:

  • Strawberry Ice – Eine süße Erdbeere, kombiniert mit einem kühlenden Menthol, das für ein frisches und fruchtiges Dampferlebnis sorgt.
  • Strawberry Raspberry Ice – Eine fruchtige Mischung aus süßen Erdbeeren und saftigen Himbeeren, abgerundet mit einem erfrischenden Menthol-Kick.

Zuganzahl: Ca. 600 Züge pro Einheit (2 Stück = ca. 1200 Züge)
Inhalt: 2,0 ml pro Einheit

Geschmack (IVG AIR POD SPECIAL EDITION)
Availability: Nicht vorrätig Artikelnummer: IVG07004 Kategorie:

Beschreibung

Die IVG Air Pods Special Edition bieten ein exklusives Dampferlebnis mit zwei verschiedenen, hochwertigen Geschmacksrichtungen in jeder Packung. Jede Packung enthält zwei Pods, jeweils mit 2 ml Liquid und 20 mg Nikotin pro Pod. Die Pods sind kompatibel mit dem IVG Air Pod Kit und bieten bis zu 600 Züge pro Pod. Ideal für Mouth-to-Lung Dampfer und Umsteiger von Zigaretten. Einfach zu handhaben und langanhaltender Genuss in einer praktischen, umweltfreundlichen Packung.

Wichtige Merkmale

Züge 600 Züge
Nikotingehalt
20mg/ml
Größe 104mm(H) x 16mm(B)
Gewicht 28g
H301: Giftig bei Verschlucken.
P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P302+P352: Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen.
P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P361+P364: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt / Behälter einer anerkannten Sonderabfallentsorgung zuführen.

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Jugenschutz

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol und die Abgabe von Filmen und Computerspielen - zum Beispiel den Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt.

Im Folgenden werden wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes erläutert.

Alkohol und Tabak

In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt: Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Automaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen durch unter 18-Jährige nicht möglich ist. Kindern und Jugendlichen dürfen im Versandhandel keine Tabakwaren oder andere nikotinhaltigen Erzeugnisse und deren Behältnisse angeboten noch im Wege des Versandhandels abgegeben werden. Diese Verbote gelten nicht nur für nikotinhaltige, sondern auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.

Alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt (auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden und deren Verzehr darf unter 16-Jährigen nicht gestattet werden. Die Abgabe von anderen alkoholischen Getränken wie Schnaps, Likör, Grappa, Wodka, Alkopops, Mixgetränke wie Cola/Rum oder alkoholhaltige Lebensmittel wie Weinbrandbohnen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.

Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.

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