IVG 2400 – Basisgerät – Blue

Ursprünglicher Preis war: 9,90 €Aktueller Preis ist: 7,50 €.

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Marke: IVG
E-Zigaretten-Typ: 4-Pod-System
Maße: Höhe ca. 14,5 cm, Außendurchmesser ca. 3,5 cm
Gewicht: 82 g
Farbe: Blau
Akkukapazität: 1000 mAh, aufladbar über USB-C
Liquid-Kapazität: Nutzbar mit bis zu vier Liquid-Kapseln
Altersfreigabe: FSK 18

Die kompakte und leistungsstarke E-Zigarette kombiniert Funktionalität und Stil in einem ergonomischen Design.

Farbe (IVG 2400 - BASISGERÄT)
Availability: Nicht vorrätig Artikelnummer: IVG01004 Kategorie:

Beschreibung

Wiederaufladbare Mehrweg-E-Zigarette mit innovativen Funktionen:

  • Integrierter 1000 mAh Akku: Bietet genug Energie für bis zu zwei Liquid-Kapseln mit einer vollständigen Ladung.
  • Flexible Liquid-Pod-Kompatibilität: Es können bis zu vier identische oder unterschiedliche Liquid-Pods gleichzeitig eingesetzt werden, mit einem maximalen Füllvolumen von insgesamt 8 ml (4 x 2 ml).
  • Automatischer Pod-Wechsel: Durch Drehen des Geräts wird automatisch zur nächsten Liquid-Kapsel gewechselt.
  • Sicheres Design: Ausgestattet mit einer 3-Zug-Kindersicherung und einer ein- und ausschaltbaren Funktion, ergänzt durch eine LED-Anzeige.
  • Hochwertige Verarbeitung: Softtouch-Oberfläche für angenehme Haptik und modernes Design.
  • Bequeme Aufladung: USB-Typ-C-Anschluss für schnelles und einfaches Laden.
  • Magnetische Pod-Aufnahme: Ermöglicht eine einfache und sichere Befestigung der Liquid-Pods.
  • Exklusive Kompatibilität: Entwickelt für die Nutzung mit IVG 2400 Liquid-Pods.
  • Perfekt für Mouth-to-Lung-Dampfer: Ideal für Dampfer und Raucher, die ein authentisches Zuggefühl suchen.

Dieses innovative Gerät vereint Funktionalität, Komfort und Sicherheit in einem eleganten Design.

Wichtige Merkmale

Züge 600 Züge
Nikotingehalt
20mg/ml
Größe 104mm(H) x 16mm(B)
Gewicht 28g
H301: Giftig bei Verschlucken.
P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P302+P352: Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen.
P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P361+P364: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt / Behälter einer anerkannten Sonderabfallentsorgung zuführen.

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Jugenschutz

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol und die Abgabe von Filmen und Computerspielen - zum Beispiel den Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt.

Im Folgenden werden wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes erläutert.

Alkohol und Tabak

In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt: Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Automaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen durch unter 18-Jährige nicht möglich ist. Kindern und Jugendlichen dürfen im Versandhandel keine Tabakwaren oder andere nikotinhaltigen Erzeugnisse und deren Behältnisse angeboten noch im Wege des Versandhandels abgegeben werden. Diese Verbote gelten nicht nur für nikotinhaltige, sondern auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.

Alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt (auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden und deren Verzehr darf unter 16-Jährigen nicht gestattet werden. Die Abgabe von anderen alkoholischen Getränken wie Schnaps, Likör, Grappa, Wodka, Alkopops, Mixgetränke wie Cola/Rum oder alkoholhaltige Lebensmittel wie Weinbrandbohnen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.

Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.

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