Elfbar CR600 – Strawberry Ice

Ursprünglicher Preis war: 8,90 €Aktueller Preis ist: 5,90 €.

inkl. 19% MwSt.
(29,50  / 10 ml)
zzgl. Versand

Strawberry Ice-Geschmack
Der süße Geschmack reifer Erdbeeren, kombiniert mit einer erfrischenden Ice-Note – ein fruchtiger Frischekick für jeden Moment.

Nikotingehalt von 2 mg/ml
Mild und angenehm, für ein entspanntes und ausgewogenes Dampferlebnis.

Bis zu 600 Züge
Langanhaltender Genuss ohne Nachfüllen – ideal für unterwegs und jederzeit griffbereit.

Kompakt und tragbar
Das schlanke, ergonomische Design passt mühelos in jede Hosentasche – immer bereit für den erfrischenden Strawberry Ice-Genuss!

Availability: Vorrätig Artikelnummer: ELF09011 Kategorie: Marke:

Beschreibung

Elfbar CR600 – 600 Züge, 20mg Nikotin – Einweg E-Zigarette

Die Elfbar CR600 mit Kristall-Design
Die Elfbar CR600 Crystal ist eine Einweg E-Zigarette, die mit 20 mg/ml Nikotinsalz-Liquid gefüllt ist und mit ihrem einzigartigen Kristallwürfelformat sofort ins Auge fällt. Jede Geschmacksrichtung kommt in einer speziellen Farbvariante, die das Design zu einem echten Blickfang macht.

Innovative QUAQ Mesh-Coil für intensiven Geschmack
Die Elfbar CR600 setzt auf die fortschrittliche QUAQ-Mesh-Coil-Technologie, die für einen gleichmäßigen und intensiven Geschmack bis zum letzten Zug sorgt. Diese Technologie reduziert die Zugverzögerung auf nur 0,1 Sekunden, was bedeutet, dass die Elfbar sofort bei der Inhalation aktiviert wird – keine Wartezeit, nur sofortiger Genuss.

Langanhaltende Leistung
Ausgestattet mit einem 360 mAh-Akku, liefert die Elfbar CR600 Einweg E-Zigarette bis zu 600 Züge, die durchweg einen klaren, intensiven Geschmack bieten.

Wartungsfrei und kompakt
Mit ihrem kompakten, kristallklaren Design ist die Elfbar CR600 nicht nur äußerst praktisch, sondern auch absolut wartungsfrei. Diese Einweg-Vape übertrifft viele andere in Bezug auf Geschmack und Dampfqualität – ein echtes Highlight für jeden Dampfer.

Erleben Sie den unverwechselbaren, reinen Geschmack der Elfbar CR600 Crystal – ein Premium-Produkt für alle, die Wert auf außergewöhnlichen Genuss und einfache Handhabung legen.

Wichtige Merkmale

Züge 600 Züge
Nikotingehalt
20mg/ml
Größe 104mm(H) x 16mm(B)
Gewicht 28g
H301: Giftig bei Verschlucken.
P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P302+P352: Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen.
P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P361+P364: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt / Behälter einer anerkannten Sonderabfallentsorgung zuführen.

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Jugenschutz

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol und die Abgabe von Filmen und Computerspielen - zum Beispiel den Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt.

Im Folgenden werden wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes erläutert.

Alkohol und Tabak

In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt: Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Automaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen durch unter 18-Jährige nicht möglich ist. Kindern und Jugendlichen dürfen im Versandhandel keine Tabakwaren oder andere nikotinhaltigen Erzeugnisse und deren Behältnisse angeboten noch im Wege des Versandhandels abgegeben werden. Diese Verbote gelten nicht nur für nikotinhaltige, sondern auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.

Alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt (auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden und deren Verzehr darf unter 16-Jährigen nicht gestattet werden. Die Abgabe von anderen alkoholischen Getränken wie Schnaps, Likör, Grappa, Wodka, Alkopops, Mixgetränke wie Cola/Rum oder alkoholhaltige Lebensmittel wie Weinbrandbohnen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.

Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.

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