Elfbar 600 – Kiwi Passionfruit Guava

Ursprünglicher Preis war: 9,90 €Aktueller Preis ist: 5,00 €.

inkl. 19% MwSt.
(25,00  / 100 ml)
zzgl. Versand

Kiwi-Passionfruit-Guava-Geschmack: Eine exotische Mischung aus frischer Kiwi, süßer Passionsfrucht und tropischer Guave – für ein aufregendes Geschmackserlebnis.
Nikotingehalt von 2 mg/ml: Sanft und angenehm, ideal für ein entspanntes Dampfen.
Bis zu 600 Züge: Langanhaltender Genuss, ohne Nachfüllen – perfekt für unterwegs.
Kompakt und tragbar: Passt mühelos in jede Hosentasche – für den Genuss jederzeit und überall.

Geschmack (ELFBAR600V1)
Availability: Vorrätig Artikelnummer: ELF06019 Kategorie: Marke:

Beschreibung

Die Elf Bar 600 ist derzeit der Bestseller unter den Vape-Marken.
Die Elf Bar ist perfekt für Einsteiger und Umsteiger auf E-Zigaretten, da weder das Liquid noch der Verdampfer durch eine Einweg-E-Zigarette ersetzt werden müssen.
In der Elf Bar 600 sind 2 ml Liquid enthalten.
Die fest verbaute Akkuzelle ist ebenfalls vorgeladen und ermöglicht bis zu 600 Züge.
Abhängig von der Anzahl der Züge variieren die verfügbaren Züge.

Gerade diese Einsteigerfreundlichkeit macht den Elf Bar 600 zu einem beliebten Begleiter vieler Dampfer.
Nach dem Auspacken kann die Einweg E-Zigarette direkt verwendet werden.

Für die Elf Bar 600 wird ein sogenanntes Nikotinsalz-Liquid verwendet, welches sich durch ein vermindertes Kratzen im Hals und ein angenehmes Dampfgefühl auszeichnet.

Wichtige Merkmale

Züge 600 Züge
Nikotingehalt
20mg/ml
Größe 104mm(H) x 16mm(B)
Gewicht 28g
H301: Giftig bei Verschlucken.
P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P302+P352: Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen.
P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P361+P364: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt / Behälter einer anerkannten Sonderabfallentsorgung zuführen.

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Jugenschutz

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol und die Abgabe von Filmen und Computerspielen - zum Beispiel den Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt.

Im Folgenden werden wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes erläutert.

Alkohol und Tabak

In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt: Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Automaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen durch unter 18-Jährige nicht möglich ist. Kindern und Jugendlichen dürfen im Versandhandel keine Tabakwaren oder andere nikotinhaltigen Erzeugnisse und deren Behältnisse angeboten noch im Wege des Versandhandels abgegeben werden. Diese Verbote gelten nicht nur für nikotinhaltige, sondern auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.

Alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt (auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden und deren Verzehr darf unter 16-Jährigen nicht gestattet werden. Die Abgabe von anderen alkoholischen Getränken wie Schnaps, Likör, Grappa, Wodka, Alkopops, Mixgetränke wie Cola/Rum oder alkoholhaltige Lebensmittel wie Weinbrandbohnen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.

Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.

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