Amare Crystal One – Cherry Peach Lemonade Fizzle

Ursprünglicher Preis war: 7,90 €Aktueller Preis ist: 3,90 €.

inkl. 19% MwSt.
(19,50  / 10 ml)
zzgl. Versand

Schmeckt nach Cherry Peach Lemonade Fizzle – Eine erfrischende Mischung aus Kirsche, Pfirsich und spritziger Limonade mit einem prickelnden Fizz-Effekt.
Nikotingehalt: 2 mg/ml – Für einen sanften Nikotin-Kick.
600 Züge – Bietet lange Genussmomente.
Passt in jede Hosentasche – Kompakt und bequem für den mobilen Einsatz.

Geschmack (AMARE CRYSTAL ONE)
Availability: Vorrätig Artikelnummer: SKE03007 Kategorie: Marke:

Beschreibung

Die Amare Crystal One steht für ein Dampferlebnis voller Geschmacksexplosionen! Diese innovative E-Zigarette kombiniert hochwertige Technologie mit einer Vielfalt an außergewöhnlichen Aromen, um Ihnen ein unvergleichliches Erlebnis zu bieten. Mit einem leistungsstarken 500-mAh-Akku ermöglicht die Amare Crystal One bis zu 600 Züge, bevor sie ersetzt werden muss. Zudem enthält sie 2 ml Liquid, ideal für langanhaltenden und intensiven Genuss.

Die Auswahl an Geschmacksrichtungen ist beeindruckend und reicht von fruchtigen Noten bis hin zu erfrischenden Variationen. Egal, ob Sie einen belebenden Kick oder einen süßen Genuss suchen, die Amare Crystal One bietet für jeden Geschmack das Passende. Perfekt für alle, die Wert auf intensiven Geschmack, praktisches Design und einfache Handhabung legen. Tauchen Sie ein in die Welt der Amare Crystal One und genießen Sie jeden Zug!

Wichtige Merkmale

Züge 600 Züge
Nikotingehalt
20mg/ml
Größe 104mm(H) x 16mm(B)
Gewicht 28g
H301: Giftig bei Verschlucken.
P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P302+P352: Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen.
P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P361+P364: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt / Behälter einer anerkannten Sonderabfallentsorgung zuführen.

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Jugenschutz

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol und die Abgabe von Filmen und Computerspielen - zum Beispiel den Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt.

Im Folgenden werden wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes erläutert.

Alkohol und Tabak

In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt: Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Automaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen durch unter 18-Jährige nicht möglich ist. Kindern und Jugendlichen dürfen im Versandhandel keine Tabakwaren oder andere nikotinhaltigen Erzeugnisse und deren Behältnisse angeboten noch im Wege des Versandhandels abgegeben werden. Diese Verbote gelten nicht nur für nikotinhaltige, sondern auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.

Alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt (auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden und deren Verzehr darf unter 16-Jährigen nicht gestattet werden. Die Abgabe von anderen alkoholischen Getränken wie Schnaps, Likör, Grappa, Wodka, Alkopops, Mixgetränke wie Cola/Rum oder alkoholhaltige Lebensmittel wie Weinbrandbohnen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.

Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.

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