Adalya Liquid 10ml – 20mg/ml Nikotin – Grape Drop

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inkl. 19% MwSt.
(65,00  / 100 ml)
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✔ Grape Drop-Geschmack – Ein intensiver und authentischer Traubengeschmack für ein erfrischendes Dampferlebnis.
✔ Nikotingehalt: 2 mg/ml – Ideal für ein angenehmes Dampferlebnis.
✔ Inhalt: 10 ml – Für langanhaltenden Genuss.
✔ Kompakt und praktisch – Passt in jede Hosentasche, ideal für unterwegs.

Availability: Nicht vorrätig Artikelnummer: ADA01011 Kategorie:

Beschreibung

Adalya – Liquid

  • Kompatibel Mit – Dampfer Geräten, Pod Systeme usw.
  • 20 mg Nikotingehalt
  • Einzigartige Geschmacksrichtungen
  • 10 ml Liquidinhalt 50 PG / 50 VG-Verhältnis

Adalya Liquid – Alte Bekannte

Aus dem Hause Adalya darf Shivapoo ihnen den neuen Adalya Liquid vorstellen, welcher inspiriert ist von Adalyas bereits bekannten Shisha Tabak. Mit dem Adalya Liquid bringen sie bereits vorhandene Tabak Sorten wie Love 66 und Lady Killer in die Vape-Szene. Sie setzten sich durch Intensives Dampferlebniss und bereits bekannte Geschmäcker auch in diesem Bereich durch. Wer Adalya noch von alten tagen kennt, wird vergangene Geschmackexplosionen auf einem neuen Level wieder finden.

Einzigartiger Geschmack

Adalya bietet dir ein intensives Dampferlebniss. Die breite Vielfalt an Geschmackrichtungen lässt für jeden Dampfer etwas da. Von bekannten Sorten bis zu neuen Erfahrungen bietet Adalya alles an.

Ein Perfektes Verhältnis

Durch die 50 PG / 50 VG – Mischung kommt Adalya mit dem optimalen Mischungsverhältnis aus Intensiven Geschmack und Dampfentwicklung. Diese Mischung sorgt für ein angenehmes Dampfen ohne Kratzen im Hals. Adalya deckt mit zwei Nikotinstärken (10 mg / 20 mg) den Bedarf für Erfahrene Dampfer sowohl auch als für die Neulinge.

Langanhaltender Dampfgenuss

Der Adalya Liquid hat eine Füllmenge von 10 ml pro Flasche und kann somit bis zu 5000 Züge erreichen. Jeder Zug bleibt bis zum Ende gleich intensiv damit so das Dampferlebnis gleich bleibt. Du kannst dich frei entscheiden, wie du dein Adalya liquid genießen möchtest, ob in herkömmlichen Pod Systemen oder Exklusiven Dampfern.

Wichtige Merkmale

Züge 600 Züge
Nikotingehalt
20mg/ml
Größe 104mm(H) x 16mm(B)
Gewicht 28g
H301: Giftig bei Verschlucken.
P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P302+P352: Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen.
P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P361+P364: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt / Behälter einer anerkannten Sonderabfallentsorgung zuführen.

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Jugenschutz

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol und die Abgabe von Filmen und Computerspielen - zum Beispiel den Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt.

Im Folgenden werden wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes erläutert.

Alkohol und Tabak

In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt: Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Automaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen durch unter 18-Jährige nicht möglich ist. Kindern und Jugendlichen dürfen im Versandhandel keine Tabakwaren oder andere nikotinhaltigen Erzeugnisse und deren Behältnisse angeboten noch im Wege des Versandhandels abgegeben werden. Diese Verbote gelten nicht nur für nikotinhaltige, sondern auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.

Alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt (auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden und deren Verzehr darf unter 16-Jährigen nicht gestattet werden. Die Abgabe von anderen alkoholischen Getränken wie Schnaps, Likör, Grappa, Wodka, Alkopops, Mixgetränke wie Cola/Rum oder alkoholhaltige Lebensmittel wie Weinbrandbohnen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.

Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.

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