HQD SURV – Mixed Fruit

Ursprünglicher Preis war: 7,90 €Aktueller Preis ist: 5,90 €.

inkl. 19% MwSt.
(29,50  / 100 ml)
zzgl. Versand

Mixed Fruit Geschmack: Eine fruchtige Mischung aus verschiedenen köstlichen Früchten für ein erfrischendes Erlebnis.
Nikotingehalt von 2 mg/ml: Ideal für eine angenehme Nikotinaufnahme.
600 Züge: Genug für langanhaltenden Genuss.
Kompakt und tragbar: Passt perfekt in jede Hosentasche – ideal für unterwegs.

Geschmack (HQD SURV)
Availability: Vorrätig Artikelnummer: HQD03009 Kategorie: Marke:

Beschreibung

Die HQD Cuvie E Shisha 600 ist eine moderne Einweg-E-Zigarette, die sich durch ihre einfache Handhabung und Vielseitigkeit auszeichnet. Sie ist bereits mit 2 ml Liquid vorgefüllt und somit direkt nach dem Auspacken einsatzbereit. Mit ihrem schlanken und kompakten Design liegt sie angenehm in der Hand und lässt sich problemlos überallhin mitnehmen. Der integrierte 500mAh Akku bietet eine Laufzeit von bis zu 600 Zügen und sorgt dafür, dass sie den ganzen Tag über genutzt werden kann.

Eine praktische LED-Anzeige an der Unterseite informiert darüber, wenn der Akku oder das Liquid zur Neige gehen. Besonders attraktiv sind die zahlreichen Geschmacksrichtungen, die für jeden Geschmack das Richtige bieten. Die HQD Cuvie E Shisha 600 ist die ideale Wahl für alle, die eine unkomplizierte und sofort einsatzbereite Alternative zum Rauchen suchen.

Wichtige Merkmale

Züge 600 Züge
Nikotingehalt
20mg/ml
Größe 104mm(H) x 16mm(B)
Gewicht 28g
H301: Giftig bei Verschlucken.
P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P302+P352: Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen.
P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P361+P364: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt / Behälter einer anerkannten Sonderabfallentsorgung zuführen.

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Jugenschutz

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol und die Abgabe von Filmen und Computerspielen - zum Beispiel den Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt.

Im Folgenden werden wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes erläutert.

Alkohol und Tabak

In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt: Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Automaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen durch unter 18-Jährige nicht möglich ist. Kindern und Jugendlichen dürfen im Versandhandel keine Tabakwaren oder andere nikotinhaltigen Erzeugnisse und deren Behältnisse angeboten noch im Wege des Versandhandels abgegeben werden. Diese Verbote gelten nicht nur für nikotinhaltige, sondern auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.

Alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt (auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden und deren Verzehr darf unter 16-Jährigen nicht gestattet werden. Die Abgabe von anderen alkoholischen Getränken wie Schnaps, Likör, Grappa, Wodka, Alkopops, Mixgetränke wie Cola/Rum oder alkoholhaltige Lebensmittel wie Weinbrandbohnen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.

Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.

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